Mietvertragliche Regelungen / Vermietungsbedingungen (AGB)
Stand 01.03.2026
Vermieter der Ferienwohnung sind Stephan und Uwe Volkmer, Mittelstr. 1, 32699 Extertal-Bösingfeld.
Gegenstand ist die Vermietung einer einliegenden Ferienwohnung im Wohnhaus der Vermieter zu vorübergehenden Wohn-- und Übernachtungszwecken an Dritte.
Die Vermietung erfolgt im Zuge der Vermögensverwaltung.
Auf der Internetseite villavolkmer.de macht der Vermieter ein unverbindliches Angebot zur Anmietung der Ferienwohnung durch Dritte. Die Internetseite erfüllt die Rolle eines Prospekts.
Bei den Vermietungspreisen und Nebenkosten wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Zustandekommen des Mietvertrages:
Im Zuge einer durch ihn positiv beantworteten Buchungsanfrage macht der Vermieter den Anfragenden ein verbindliches Angebot, welches die Anfragenden binnen einer Woche annehmen müssen, damit eine verbindliche Reservierung und ein beide Seiten bindender Vertrag zustande kommen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage im Voraus) verkürzt sich die Annahmefrist auf längstes einen Tag nach Angebot. Eine Annahme muss spätestens aber bis 12 Uhr am Vortag der geplanten Anreise erfolgen. Bei Buchungen am selben Tag oder nach 12 Uhr am Vortag des Aufenthaltsbeginns ist das Angebot des Vermieters unmittelbar anzunehmen, damit ein Vertrag zustande kommt.
Eine Annahme kann erfolgen durch eine dokumentierte Zusage (z.B. per E-Mail) sowie die fristgemäße Überweisung von Anzahlung, Restzahlung oder Gesamtzahlung auf das benannte Konto des Vermieters. Nur im Falle einer Buchung am Vortag oder selben Tag der Anreise wird die Barzahlung bei Anreise vor Ort akzeptiert.
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag:
Mit Zustandekommen des Mietvertrages ist der Vermieter verpflichtet, die Ferienwohnung für den vereinbarten Zeitraum für den Mieter zur Nutzung zu Wohn- und Übernachtungszwecken bereitzuhalten und zu überlassen. Das Mietobjekt wird durch den Vermieter im Zeitraum vom 01.10. bis 30.04. zentral beheizt. Der Vermieter entscheidet dabei nach eigenem Ermessen ob er das Appartment mittels einer zentralen Ölheizung oder mittels dezentraler Luft-Luft-Wärmepumpen beheizt. Die Luft-Luft-Wärmepunmpen sind jeweils im Wohnzimmer und den Schlafzimmern installiert. Das Bad wird in der Heizsaison durchgängig elektrisch beheizt. In dem Zeitraum erhebt der Vermieter obligatorisch einen besonderen Energiekostenzuschlag. Die Versorgung der Ferienwohnung mit Warmwasser erfolgt ganzjährig durch eine Warmwasserwärmepumpe. Ganzjährig besteht gegen Aufpreis die Möglichkeit die Schlaf- und Wohnräume der Ferienwohnung individuell zu klimatisieren.
Der Mieter verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung des vereinbarten Entgeltes (gemäß verbindlichem Angebot des Vermieters nach Buchungsanfrage) und zur sachgerechten Nutzung des Mietobjekts. Nutzt der Mieter die von ihm angemietete Ferienwohnung im vereinbarten Zeitraum nicht, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts.
Der Mieter verpflichtet sich, Schäden am Mietgegenstand dem Vermieter unmittelbar nach dem Erkennen des Schadens beim Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob der Schaden durch den Mieter verursacht wurde. Für Schäden, die dem Mieter zuzurechnen sind, verpflichtet sich der Mieter zu Schadensersatz in voller Höhe.
Kommt es im Zuge der Leistungserbringung zu einer Leistungsstörung am Mietgegenstand, so wird der Vermieter schnellstmöglich für eine Wiederherstellung des ordentlichen Gebrauchs sorgen. Dabei verpflichtet sich der Mieter zur billigen Mitwirkung an der Entstörung, insbesondere wird er dem Vermieter den erforderlichen Zugang zum Zwecke der Entstörung ermöglichen.
Reist der Mieter am Anreisetag nicht an und macht er dem Vermieter keine Mitteilung über eine etwaige spätere Anreise, so ist der Vermieter nicht länger verpflichtet, die Ferienwohnung für den Mieter bereit zu halten.
Speicherung von Daten:
Die Mieter sind damit einverstanden, dass im Rahmen des geschlossenen Vertrages die erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Vermieter gespeichert und sofern nicht mehr erforderlich, auch umgehend gelöscht werden.
Der Mieter wird informiert, dass der Außenbereich des privaten Grundstücks videoüberwacht wird und Vorfallsdaten (Person auf Grundstück erkannt) zum Zwecke der Prüfung von Gefährdungsvorfällen gespeichert werden. Die Löschung erfolgt entweder unverzüglich nach Negativprüfung des Videos oder automatisch spätestens automatisch nach 72h. Der Mieter erklärt sich bei Anmietung der Ferienwohnung damit einverstanden.
Der Vermieter sichert ausdrücklich zu, alle persönlichen Daten absolut vertraulich zu behandeln und zu keinen anderen Zwecken als denen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, zu verwenden.
Rücktritt / Stornierung.
Der Mieter kann seine verbindliche Reservierung bis einen Monat vor Beginn seines Aufenthaltes stornieren. Bei einer Stornierung Ihrer Buchung haben wir Anspruch auf die Anzahlung, mindestens aber 10% des Gesamtpreises des Aufenthalts. Mit der Stornierung ist der Vertrag beendet. Sofern die fällige Restzahlung (vereinbartes Entgelt abzgl. Anzahlung) nicht bis spätestens 14 Tage vor der Anreise bei uns eintrifft, sind beide Seiten nicht länger an die Reservierung gebunden. Eine nicht fristgerechte Begleichung des Restbetrages wird als Stornierung gewertet. Der Vertrag erlischt. Eine bereits geleistete Anzahlung steht dem Vermieter zu.
Sachgerechte Nutzung der Ferienwohnung:
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung nur zu gewöhnlichen Übernachtungs- und Wohnzwecken zu nutzen. Dabei achtet der Mieter auf einen schonenden Gebrauch der Mietsache und wird daran jedweden Schaden abwenden oder diesen nach besten Möglichkeiten mindern, sofern ein Schaden eingetreten ist.
Die Nebenkosten für Kalt-/Warmwasser und Strom sind, wenn nicht anders vereinbart, im Preis pauschaliert enthalten. Das Laden von mobilen Stromspeichern (größer 750 Wh) ist nicht enthalten und bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Vermieter.
Der Mieter wird Fremden keinen Einlass in das Haus des Vermieters, inkl. der einliegenden Ferienwohnung, gewähren und den Zugang zum Haus stets geschlossen halten.
Die Ferienwohnung ist für den Aufenthalt von höchstens 4 erwachsenen Personen sowie 2 Kindern unter 5 Jahren ausgelegt. Diese Personenzahl darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht überschritten werden.
Übernachtungen von Dritten, die nicht durch den geschlossenen Vertrag erfasst sind, sind unzulässig und stellen einen Vertragsbruch dar.
Haustiere jeglicher Art sind nicht gestattet.
Fahrräder dürfen durch den Mieter nicht im Innenbereich des Hauses abgestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für den Raum zwischen Hauseingangstür und Ferienwohnung.
Feiern und insbesondere Junggesell*Innenabschiede in den Räumen der Ferienwohnung sind untersagt und stellen einen unmittelbaren und schweren Vertragsbruch dar, der zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter berechtigt. In diesem Fall stehen den Mieter keinerlei Rückerstattungen für verbleibende Übernachtungen zu.
Der Mieter verpflichtet sich, kein Inventar der Ferienwohnung ganz oder zeitweise zu entnehmen und andernorts zu nutzen oder zu veräußern.
Die Regelungen der Hausordnung sind einzuhalten.
Anreise:
Die Anreise am ersten Tag der Anmietung kann frühestens ab 15:30 Uhr erfolgen. Der geplante Anreisezeitpunkt ist dem Vermieter im Vorfeld anzuzeigen, damit dieser sich für den Zeitraum zur Übergabe des Mietobjektes bereithalten kann.
Bei Anreise weist sich der Mieter gegenüber dem Vermieter mit einem amtlichen Dokument (Personalausweis oder Reisepass) aus und erledigt die üblichen Anmeldeformalitäten. Sofern der Vermieter die Daten des Gastes erfasst, wird er dem Mieter im Zuge des Check-In auch die Datenschutzerklärung zur Kenntnis geben und lässt sich dies quittieren.
Sofern der Vermieter im vermietungszeitraum ganz oder zweitweise abwesend ist, wird er dem Mieter vorab einen Zutrittscode mitteilen, so dass die Ferienwohnung eigenständig durch den Mieter bezogen werde kann. In diesem Fall wird der Vermieter alle erforderlichen Informationen und auszufüllenden Unterlagen, sofern nicht bereits vorab per Mail übersandt, in der Ferienwohnung hinterlegen.
Abreise:
Die Abreise (Rückgabe der Ferienwohnung) erfolgt spätestens bis 10:30 Uhr am Abreisetag. Die Wohnung ist dem Vermieter in einem „besenreinen“ Zustand zu übergeben. Das Geschirr, Töpfe und Besteck sind wieder abgewaschen und in den Schränken einräumt und die Betten sind abgezogen. Der Mieter stellt sicher, dass das gesamte Inventar bei Übergabe vollständig ist und wird spätestens zu dem Zeitpunkt den Vermieter über festgestellte Schäden oder Verluste unterrichten, unabhängig davon, ob der Schaden durch ihn verursacht wurde.
Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Eigentum des Mieters, insbesondere nicht für das Abhandenkommen von Gegenständen, Wertsachen oder Geld aus der Ferienwohnung während des Aufenthaltes, es sei denn, er handelt als Vermieter grob fahrlässig. Ungeachtet dessen verpflichtet sich der Vermieter aber, das Eigentum des Mieters nicht leichtfertig besonderen Gefahren auszusetzen und wo möglich Schaden vom Eigentum des Mieters abzuwenden.
Der Vermieter haftet nicht für Einflüsse durch höhere Gewalt, die auf den Mietgegenstand und seine Verwendbarkeit negativ wirken, wie z.B. Ausfälle von Strom- und Wasserversorgung sowie Einschränkungen durch schweres Wetter. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördlicher Anordnung oder plötzlichen Baumaßnahmen im Umfeld.
außerordentliche Leistungsbefreiung:
Der Vermieter ist, sofern der Mietgegenstand vor Anreise ganz oder vorübergehend untergegangen ist und damit in seinen Grundeigenschaften eine Vermietung zum Zeitpunkt nicht mehr zulässt, von der Leistung befreit. Der Vermieter verpflichtet sich in dem Fall den Mieter unverzüglich zu informieren und alle geleisteten Zahlungen binnen 3 Tagen an den Mieter ungekürzt zurückzugeben.
Videoüberwachung des Außengrundstücks und Sensorik innerhalb der Ferienwohnung
Der Vermieter informiert, dass das Außengrundstück seines Hauses zur Abwehr von Gefährdungen vollständig videoüberwacht ist (berechtigtes Interesse). Eine Aufzeichnung von Video erfolgt nur (automatisch) vorfallsbezogen (Person auf Grundstück erkannt). Die Videos werden spätestens nach 72h automatisch gelöscht, sofern keine Gefährdungsvorfälle zu Eigentum oder Personen erkannt wurden. Der Vermieter informiert über die Videoüberwachung auch vor Ort auf dem Grundstück mit entsprechender Ausschilderung.
Die Außenkameras, die sich auf den Bereich des privaten Gartens richten, in dem sich der den Mietern der Ferienwohnung angebotene Freisitz befindet, sind während der Dauer der Anmietung zum Schutze Ihrer Privatsphäre deaktiviert.
Der Vermieter versichert dem Mieter ausdrücklich, dass innerhalb der Ferienwohnung von ihm keine Einrichtungen zur Aufzeichnung von Video oder Audio installiert sind oder dort durch ihn genutzt werden.
Der Vermieter informiert, dass sich innerhalb der Ferienwohnung Sensoren befinden, die in Form von Bewegungsmeldern und Fensterkontakten dem Zwecke des Einbruchsschutzes dienen. Wird die Ferienwohnung bewohnt, so sind diese Sensoren deaktiviert. Desweitern befinden sich in der Ferienwohnung Klimasensoren, die Temperatur- und Raumfeuchtedaten messen und aufzeichnen.
Der Mieter nimmt bei Anmietung der Ferienwohnung diese Informationen zur Kenntnis und erklärt sein Einverständnis.
Nebenabreden
Nebenabreden zum Vertrag sind grundsätzlich möglich, bedürfen aber stets der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Schlussbestimmung:
Bei Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist am Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Hauptwohnsitz des Vermieters.